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Der letzte Artikel wurde am 07.12.2011 eingetragen.
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(07.12.2011) AIKIDO-Zusammenarbeit beendet!
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Nachdem die AIKIDO-Schule Tenshin Ryu Dojo Krefeld für die ADHS-Kids zum 1. Januar 2012 den monatlichen Beitrag von 35,00 € auf 50,00 € angehoben haben, ohne mit Kompass oder ADHS-in-Krefeld vorher zu sprechen, haben wir uns entschlossen, das Projekt AIKIDO für ADHS-Kids von unserer Seite aus zum Jahresende zu beenden. Wir sind der Auffassung, dass mit der Erhöhung die Grenze für viele Eltern überschritten ist und sich diesen Beitrag nicht leisten können. Von unserer Seite aus sollte es eine therapie-begleitende Maßnahme sein (auch mit dem Hintergrund, dass die ADHS-Kids auf Wunsch danach in die reguläre Aikido-Gruppe wechseln können). Die Beitragshoheit liegt selbstverständlich bei Tenshin Ryu Dojo Krefeld, allerdings hätten wir vorher über eine beabsichtigte Vereinbarungsänderung miteinander reden müssen, zumal die ADHS-Kriterien bisher nur in Anfängen umgesetzt wurden. Um es ganz klar zu sagen, AIKIDO ist und bleibt auch ohne spezielle ADHS-Unterstützung eine hervorragend geeignete Sportart für ADHS-ler. Natürlich kann Tenshin Ryu Dojo ein Training für ADHS-Kids anbieten, ob ADS-therapeutische TRainingselemente eingesetzt werden, müssen die Eltern selbst überprüfen. Die Unterstützung durch Kompass (Frau Meilchen) und ADHS-in-Krefeld (Herr Mühlig) ist jedenfalls beendet.Eine zukünftige Werbung mit unserer beider Namen haben wir untersagt. Schade um die verschenkte Chance! Falls sich jemand für den Ablauf des Projektes interessiert: s. unten!
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(01.10.2011) Weiters Arzenimittel für Erwachsene
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Das "Zentrales-ADHS-Netz" teilt in seinem 44. Newsletter vom 5. August 2011 mit: ". . . Heute möchten wir Sie darüber informieren, dass in der seit 01. August 2011 gültigen Fassung der Fachinformation eines weiteren methylphenidathaltigen Arzneimittels (Handelsname: CONCERTA®) Änderungen vorgenommen wurden, die sich u.a. auf die Behandlung der ADHS über das 18. Lebensjahr hinaus beziehen. CONCERTA® ist weiterhin im Rahmen einer therapeutischen Gesamtstrategie zur Behandlung von Aufmerksamkeitsdefizit-Hyperaktivitäts-Störungen (ADHS) bei Kindern ab einem Alter von 6 Jahren indiziert, wenn sich andere therapeutische Maßnahmen allein als unzureichend erwiesen haben. Die Änderungen in der Fachinformation beziehen sich auf die Weiterbehandlung von Jugendlichen, bei denen die Behandlung einen deutlichen Nutzen gezeigt hat. In diesem Fall kann gemäß der Fachinformation die Fortführung der Behandlung mit CONCERTA® angebracht sein. Die Erforderlichkeit für eine Weiterbehandlung in das Erwachsenenalter wird gemäß der Warnhinweise und Vorsichtsmaßnahmen dann gesehen, wenn ein Absetzen der Behandlung bei Jugendlichen, die das Alter von 18 Jahren erreicht haben, keinen Erfolg zeigt. Gegebenenfalls soll eine regelmäßige Überprüfung und jährliche Untersuchung der Notwendigkeit einer Weiterbehandlung erfolgen. Die Therapieinitiierung mit CONCERTA® bei Erwachsenen ist nach diesen Fachinformationen nicht angezeigt. Durch diese Änderungen in den CONCERTA®-Fachinformationen steht zumindest für die Weiterbehandlung ein weiteres methylphenidathaltiges Arzneimittel zur Verfügung. Dies sehen wir als weiteren wichtigen Schritt zur Verbesserung der Versorgung von Erwachsenen mit ADHS. Problematisch bleibt dabei, dass CONCERTA® zum jetzigen Zeitpunkt nach dem 18. Lebensjahr weiterhin nicht erstattungsfähig ist . . ." (Nachzulesen hier !) Es bleibt zu hoffen, dass in absehbarer Zeit auch Patienten einbezogen werden können, die erst im Erwachsenenalter diagnostiziert wurden (werden konnten)!
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(27.07.2011) Medikinet adult für Erwachsene
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Die Freigabe eines Methylphenidat-Präparates für erwachsene AD(H)S-ler lässt noch auf sich warten, auch wenn die ersten Hürden Gott sei Dank genommen sind. Über den augenblicklichen Stand können Sie sich hier informieren. Wenn Sie dem Link auf der Information folgen, kommen Sie auf eine Website "Beschlüsse zu "AM-RL/ Anlage III: Verordnungsfähigkeit von Arzneimitteln nach einer Nutzenbewertung". Bei der uns betreffenden Information handelt es sich um den Punkt "Arzneimittel-Richtlinie/ Anlage III (Nummer 44 - Stimulantien) vom 23.06.2011". Hier erhalten Sie den aktuellen Wissensstand.
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(23.04.2011) Medikinet für Erwachsene ! ! !
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Erstes Arzneimittel in Deutschland zur Behandlung der ADHS bei Erwachsenen ist zugelassen Die Firma Medice hat die Zulassung eines Arzneimittels zur Behandlung der ADHS bei Erwachsenen erhalten. Dieses Präparat mit dem Namen "Medikinet adult" wird voraussichtlich ab Sommer 2011 auf den Markt kommen. Nähere Informationen können Sie hier nachlesen. Sobald neue Infos bekannt werden, berichte ich an dieser Stelle darüber.
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(23.04.2011) "ADHS und Zukunftsträume . . .
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. . . ist eine Informationskampagne zur Aufmerksamkeitsdefizit-/Hyperaktivitätsstörung (ADHS). Wir meinen: Wer mitreden will, sollte Bescheid wissen. Aber längst nicht alle, die über ADHS reden, wissen Bescheid. Damit sich das ändert, gibt es diese Seite. . ." Das sind die ersten Worte auf der Startseite von "ADHS UND ZUKUNFTSTRÄUME". Und auf der Unterseite "Die Kampagne" heißt es: ". . . Die Informationskampagne ADHS und Zukunftsträume unter der Schirmherrschaft von Renate Schmidt, Bundesfamilienministerin a. D., macht auf die Situation von Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen mit einer Aufmerksamkeitsdefizit-/Hyperaktivitätsstörung (ADHS) aufmerksam. Sie lenkt den Blick auf die Stärken und das Potenzial der Betroffenen und auf Verbesserungsbedarf in Diagnostik und Therapie. Ein wissenschaftlicher Beirat mit namhaften Experten aus der Kinder- und Jugendpsychiatrie, der Kinderheilkunde, der Erwachsenenpsychiatrie, aus dem schulischen Bereich und aus der ADHS-Selbsthilfe stellt die Unabhängigkeit und Qualität der Informationen sicher und setzt sich für Verbesserungen in Diagnostik und Therapie der ADHS ein. ADHS und Zukunftsträume wurde initiiert von der Shire Deutschland GmbH in Zusammenarbeit mit dem Selbsthilfeverband ADHS Deutschland e. V., der Arbeitsgemeinschaft ADHS der Kinder und Jugendärzte e. V. und dem Bayerischen Lehrer- und Lehrerinnenverband. . ." Ich denke, dass diese "Kampagne" ("Kampagne" ist für mein Sprachverständnis allerdings eine inhaltlich etwas zweifelhaft untersetzte Vokabel als "zeitlich begrenzt, in sich abgeschlossen" wie Werbekampagne; Karnevalskampagne etc.; ich hätte mir einen anderen Titel gewünscht, weiß im Moment aber auch nicht, welchen!) eine wichtige Plattform sein kann für alle, die AD(H)S als existente Störung mit vielen unterschiedlichen Facetten begreifen und diejenigen, für die AD(H)S "nicht ist, was nicht sein darf". Und ich freue mich ganz besonders, dass unser Verband ADHS Deutschland e.v. sich aktiv durch unsere Vorsitzende, Frau Dr. Menter, im Wissenschaftlichen Beirat beteiligt. Sie können sich über die Entwicklung der Kampagne auf dem Link von ADHS und Zukunftsträume auf dem Laufenden halten. Und ich werde hier auf meiner WEbsite ebenfalls weiter berichten. Auf Ihre (sachlich kritischen Kommentare über mein Kontaktformular freue ich mich!
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(23.04.11) Die Unabhängigkeit des ADHS Deutschland
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Ich als Leiter der Regionalgruppe Krefeld bin persönliches Mitglied im Bundesverband ADHS Deutschland e.V. und damit auch der Satzung unterworfen, aber auch den geschriebenen Richtlinien und ungeschriebenen "Ehrenregeln" verbunden. Das tue ich aus Überzeugung. Wenn ich dem nicht mehr mit gutem Gewissen folgen könnte, würde ich diese Institution verlassen. Die Verbandszugehörigkeit und die damit verbundene Verpflichtung beinhaltet nirgends einen blinden, unkritischen und einseitigen "Kadavergehorsam". Das Anliegen all unserer Regionalgruppenleiter(innen) ist es, von AD(H)S betroffene Menschen in ihrer Unsicherheit, ihrer Angst und oft auch Hilflosigkeit zu begleiten und zu unterstützen. Es scheint in der Natur des Menschen zu liegen, für seine persönlichen Ängste und Unsicherheiten einen Schuldigen zu benötigen und nicht ertragen zu können, dass es häufig überhaupt keine Schuld gibt. Häufig tragen wir aber eine Mitschuld an Auswüchsen, weil wir unkritisch und oft auch wider besseres Wissen Ängste schüren. Auch wir Leiter(innen) der Selbsthilfegruppen werden immer wieder mit der unwissend-gehässigen Behauptung konfrontiert, wir seien "doch nur von der Pharmaindustrie (synonym: Pharmalobby) gekauft". Spinnen wir ruhig weiter: die Ärzte sind gekauft, die Apotheken sind gekauft, die Krankenkassen sind gekauft, die Patienten sind gekauft: nur die "Behaupter" und "Heilsverkünder", dass es so ist, nicht! Wie hieß es im Mittelalter, wenn ein abenteuerliches Gerücht in die Welt gesetzt wird unter dem "Deckmäntelchen der selbstgerechten Gerechtigkeit"? Das ist des Teufels! Hexen! Ketzer! Sie sollen brennen! Sind wir wirklich besser geworden? Es gab und gibt immer wieder Scharlatane bei den "Behauptern" und auch bei den "Behaupteten". Heißt das, dass dies grundsätzlich so ist? Ich möchte auf meine Informationen nicht verzichten, nur weil Behauptungen Wissen ersetzen sollen! Ich finde es gut, richtig und wichtig, dass unser Vorstand eine Stellungnahme zum Thema "Unabhängigkeit des ADHS Deutschland e.V." veröffentlicht hat. Wenn Sie an diesen offenen Gedanken teilhaben wollen und sich für eine kritische Diskussion interessieren, können Sie hier die Stellungnahme lesen. Übrigens: Im vergangenen Jahr haben sich die Mitglieder bei der Jahreshauptversammlung mit deutlicher Mehrheit dafür ausgesprochen, einen normalen Umgang auch mit der Pharmaindustrie zu pflegen unter selbstverständlichem Einbezug der Transparenz!
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(23.04.2011) AIKIDO in Krefeld
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Seit nunmehr fast 2 Monaten lernen 6 AD(H)S-Kids im Alter von 8 bis 13 Jahren im Tenshin Ryu Dojo Krefeld die fernöstliche Verteidigungskunst AIKIDO kennen. Der Zuschauer sieht, mit wieviel Spaß und Aufmerksamkeit (na ja, meistens; schließlich sind sie AD(H)S-ler!) sie dabei sind. Und das eine Mädchen unter fünf Jungs zeigt, dass es dazu gehört. Wir sind sicher, dass wir nach einem halben Jahr feststellen können, dass sich bei den kleinen Teilnehmern manches verändert hat. Wir begleiten die Kids und ihre Eltern im Hintergrund bei den AD(H)S-Belangen. Die liebevolle Trainingsarbeit von Frau Pierling und ihrem Mann bilden eine die Grundlage für eine erfolgreiche Maßnahme. Übrigens: interesierte Kinder können jederzeit einsteigen: Dienstags von 17:00 h bis 18:00 h in Krefeld in der Stephanstraße!
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(19.02.2011) AIKIDO für AD(H)S-Kids
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Es geht wirklich los!
Am 1. März 2011 beginnen wir nun wirklich mit Aikido für AD(H)S-Kinder im Alter von 8 bis 13 Jahren. Mit der AIKIDO-Schule Tenshin Ryu Dojo Krefeld haben wir eine Einrichtung gefunden, von der wir überzeugt sind, dass das (Trainer-)Ehepaar Pierling nicht nur die Werte und Techniken dieser japanischen Verteidigungskunst (ich sage bewusst nicht "Kampf"kunst, da hier der aggressive Kampf, wie wir Abendländer ihn definieren, keinen Platz hat) vermitteln wird sondern gleichwertig auch die besonderen Bedürfnisse der von AD(H)S betroffenen Kinder eingeht. Die Grundinformationen können interessierte Eltern unserem Flyer entnehmen. Die einfachste Art, sich zu informieren ist es, vorbeizukommen (möglichst gleich mit dem Kind), sich alles anzusehen und alle Fragen zu stellen, die offen sind. Und warum das Kind nicht einfach mal mitmachen lassen? Jogginghose, T-Shirt und "Badelatschen" genügen vorerst. Was für die Eltern wichtig ist: um die AD(H)S-Belange kümmert sich die Regionalgruppe Krefeld des (Bundesverbandes) ADHS Deutschland e.V.. Unterstützung haben wir dabei von Frau Meilchen, Inhaberin der Heilpädagischen Praxis Kompass (Infos über Kompass finden Sie hier!) in Krefeld, die umfangreiche Erfahrungen mit AD(H)S-Kindern hat.
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(22.11.2010) AIKIDO für AD(H)S-Kids in Krefeld
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(Korrigiert am 19.02.2011) Es ist allgemein bekannt, dass die asiatischen Kampfkünste für AD(H)S-Betroffene (Kinder und Erwachsene) therapeutischen Nutzen haben können. Die meisten kennen mehr oder weniger Judo, Jiu-Jitsu, Karate (Taekwondo). Weniger verbreitet und bekannt ist Aikido. Aikido ist eine Selbstverteidigungskunst, die sanft und fast tänzerisch den Schwung des Partners (in diesem Sport gibt es keinen Gegner!) ausnutzt. Auch Aikido führt zu mehr Gelassenheit, bewussterem Umgang mit sich selbst und ist besonders für Kinder ein gutes „Selbstbewusstseins-Training“. Viele Jahre lang habe ich selbst begeistert Judo betrieben (was mit als ADHS-ler viel geholfen hat!) und auch ein wenig Aikido kennen gelernt – leider hatte ich nie die Möglichkeit gehabt, in meiner näheren Umgebung Aikido zu lernen und zu trainieren. Ich bin begeistert, dass es jetzt in Krefeld für von ADS betroffene Kinder (mit und ohne „H“) von 8 bis 13 Jahren eine Möglichkeit gibt, diesen sanften Sport kennen zu lernen. Zu Dritt wollen wir speziell für diese Altersgruppe etwas tun, was Spaß macht. Etwas, das ihnen hilft, mit sich und anderen besser klar zu kommen.
Wir sind zu Dritt:
· Bettina Meilchen (Inhaberin und Leiterin von Kompass, die umfangreiche Erfahrungen mit ihren Verhaltenstherapien mit AD(H)S-Kindern hat
· die AIKIDO Schule Tenshin Ryu mit Ehepaar Pierling, die seit Jahren in Krefeld und Kempen diese Sportart lehren
· und ich selbst, der die Idee von Bettina Meilchen absolut „traumhaft“ findet. Ich war jahrelang Trainer für Judo-Kindergruppen; ich weiß wie AD(H)S-ler ticken und was alles schief gehen kann zwischen „Normalos“ und AD(H)S-lern. Und ich habe auch eine gruppendynamische Ausbildung. Ich bringe mich ein, um die Verbindung speziell von den AD(H)S-Kindern zum Sport zu schaffen.
Ich hoffe, ich habe Euch neugierig gemacht! Seht Euch den Aikido-Flyer einfach an. Wer ein AD(H)S-betroffenes Kind in dieser Altersgruppe hat und es einmal versuchen möchte, einfach melden. Und wer selbst keine Kinder hat aber Eltern von betroffenen Kindern in seinem Umfeld kennt, gibt die Information einfach weiter! Wer sein Kind über das Kontaktformular auf dieser Website anmelden möchte, gibt bitte den Namen und das Geburtsdatum des Kindes an, dazu bitte die Anschrift und bestätigt kurz, dass das Kind AD(H)S diagnostiziert ist.
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Medikamente im Ausland
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Vorsicht bei der Mitnahme von Medikamenten gegen AD(H)S ins Ausland, wenn sie dem BtMG unterliegen! Das BfArM (Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte) ist eine dem Bundesgesundheitsministerium zugeordnete Behörde. Wenn Sie eine Reise ins Ausland planen (denken Sie an die Urlaubszeit) und Sie oder einer Ihrer Angehörigen ist wegen AD(H)S auf die Einnahme von Methylphenidat angewiesen, sollten Sie sich dringend über die rechtliche Situation im Ausland informieren. Denken Sie daran, dass in manchen Staaten drakonische Strafen auf die illegale Einfuhr von Betäubungsmitteln (Drogen!) drohen! Der nachfolgende Auszug ist aus der Veröffentlichung des BfArM zitiert. Sie können über einen Link auch direkt auf die Website des BfArM gehen. Dort können Sie sich auch die entsprechenden Formulare herunterladen. Dazu klicken Sie hier (dann unter Schengen oder übriges Ausland das Formular herunterladen; leider ein wenig versteckt!).
. . ."Hinweise zur Mitnahme von Betäubungsmitteln Aktualisiert: 18.09.2009 Erstellt: 11.11.2005 Hinweise zur Mitnahme von Betäubungsmitteln durch Patienten bei Auslandsreisen Allgemeines Nach den Bestimmungen der Betäubungsmittel-Verschreibungsverordnung (BtMVV) darf ein deutscher Arzt Betäubungsmittel in angemessener Menge verschreiben. Der Patient darf die aufgrund ärztlicher Verschreibung erworbenen Betäubungsmittel nach § 4 Abs. 1 Nr. 4 b Betäubungsmittelgesetz (BtMG) in Verbindung mit § 15 Abs. 1 Betäubungsmittel-Außenhandelsverordnung (BtMAHV) in der für die Dauer der Reise angemessenen Menge als Reisebedarf aus- oder einführen. Bei der Mitnahme von Betäubungsmitteln durch einen Patienten sind jedoch die nach deutscher Rechtslage nachstehend beschriebenen Regelungen zu beachten:
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Reisen in die Staaten des Schengener Abkommens
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Bei Reisen bis zu 30 Tagen in Mitgliedstaaten des Schengener Abkommens (zur Zeit Belgien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Island, Italien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Schweden, Schweiz, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien und Ungarn) kann die Mitnahme von ärztlich verschriebenen Betäubungsmitteln in einer vom behandelnden Arzt ausgefüllten Bescheinigung . . . erfolgen. Diese Bescheinigung ist vor Antritt der Reise durch die oberste Landesgesundheitsbehörden . . . oder einer von ihr beauftragten Stelle zu beglaubigen. § 5 BtMVV wird durch das Schengener Abkommen nicht außer Kraft gesetzt. Insbesondere sind die Regelungen, die die Mitnahme des Substitutionsmittels betreffen, auch hier zu beachten. Die Regelung über das Mitführen von Betäubungsmitteln in die Vertragsstaaten des Schengener Abkommens gilt auch bei der Einreise in die Bundesrepublik Deutschland für in einem anderen Mitgliedsstaat ansässige Personen, selbst wenn sie Betäubungsmittel mitführen, die zwar im Herkunftsland, nicht aber in der Bundesrepublik Deutschland verschreibungsfähig sind. Dagegen ist die Einfuhr von in einem anderen Mitgliedsstaat des Schengener Abkommens verschriebenen Betäubungsmitteln durch in Deutschland ansässige Bürger in die Bundesrepublik Deutschland außer in der für die Dauer der Heimreise benötigten Menge rechtswidrig.
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Reisen in andere Länder
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Bei Reisen in andere Länder sollte der Patient eine beglaubigte Kopie der ärztlichen Verschreibung oder eine ärztliche Bescheinigung mit sich führen, die Angaben über die Einzel- und Tagesgabe enthält, um eine Abschätzung zu ermöglichen, ob die mitgeführten Betäubungsmittel der Dauer der Reise angemessen sind . . .. Es ist dem Patienten ferner anzuraten, die Rechtslage in dem zu bereisenden Land vor Antritt der Reise jeweils individuell zu klären und sich eventuell erforderliche Genehmigungen für das Mitführen der Betäubungsmittel von der entsprechenden Überwachungsbehörde des Reiselandes zu beschaffen. Auskünfte dazu kann die jeweilige diplomatische Vertretung des Ziellandes in Deutschland erteilen. Sofern eine Mitnahme von Betäubungsmitteln nicht möglich ist, sollte zunächst geklärt werden, ob die benötigten Betäubungsmittel selbst (bzw. ein äquivalentes Produkt) im Reiseland verfügbar sind und durch einen dort ansässigen Arzt verschrieben werden können. Sollte auch dieses nicht möglich sein, so dass die Betäubungsmittel aus Deutschland beschafft werden müssen, wäre dies nur über ein den Regeln der Vereinten Nationen sowie den jeweils nationalen Bestimmungen entsprechendes Ein-/Ausfuhrgenehmigungsverfahren zulässig. Das bedeutet, dass zunächst ein Einführer im Gastland (ein Arzt oder eine Apotheke) gefunden werden muss, der die erforderliche Einfuhrgenehmigung von der dortigen Überwachungsbehörde einholt. Die Einfuhrgenehmigung ist eine Voraussetzung für die Erteilung der Ausfuhrgenehmigung. Als Ausführer kommt nur eine Apotheke oder eine Pharmafirma in Betracht, wobei unter Vorlage der Einfuhrgenehmigung die Erlaubnis zur Ausfuhr und die Ausfuhrgenehmigung bei der Bundesopiumstelle beantragt werden müssen. Erlaubnis und Ausfuhrgenehmigung sind gebührenpflichtig. Aufgrund dieses sehr aufwendigen Verfahrens wird diese Möglichkeit der Patientenversorgung jedoch nur in seltenen Ausnahmefällen zum Zuge kommen. Die Mitnahme von Betäubungsmitteln durch beauftragte Personen ist nicht zulässig, da Betäubungsmittel nur reisebegleitend ausschließlich für den eigenen Bedarf mitgeführt werden dürfen.“ . . .
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(08.09.2010) ADHS - Millionenfach falsche Diagnose
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bei US-Kindern - so brachte die Rheinische Post in der Ausgabe vom 31.08.2010 eine kurze Meldung (hier ist der Zeitungsbericht!). Es ist wieder einmal der Versuch von irgendwelchen "Journalisten", durch oberflächliche Sensationsmache in Form von Schlagwörtern, Teilwahrheiten und Weglassen von unerlässlichen Informationen Eltern von Kindern, die sich wegen deren AD(H)S-Betroffenheit sorgen, zu verunsichern. Es stellt sich die Frage, wo die Redaktion diese "Informationen" her hat. Vermutlich wurden ohne Sachkenntnis Teile aus dem leider auch wenig seriösen Bericht aus DER SPIEGEL (Ausgabe 34/2010) übernommen. Ich will mich hier nicht weiter darüber auslassen. Dr. Streif vom Vorstand unseres Bundesverbandes ADHS Deutschland e.V. hat einen ausführlichen Leserbrief zum Spiegelbericht (und damit gleichzeitig zur RP-Notiz) geschrieben, dem wohl nichts hinzuzufügen ist. Sie können ihn hier nachlesen. Ich persönlich warte für die Zukunft auf all die Meldungen der Medien, dass Migräne nach wie vor lediglich Wichtigtuerei von Schicki-Micki-Damen ist; dass Alkoholabhängigkeit lediglich von einem schwachen Charakter zeugt und keine Krankheit ist; dass es keine Phantomschmerzen gibt, weil die angeblich Betroffenen sich das nur einbilden; und dass sich Menschen mit Depressionen nicht so anstellen sollen!! Willkommen in der Welt der mittelalterlichen Ignoranten, für die es keine Leiden gibt, es sei denn, sie haben sie selbst! Aber ich hätte eine Idee: wie wäre es, wenn sich ein Journalist fände, der über die vielen erfolgreichen AD(H)S-ler berichtet, und deren gibt es viele! (Uwe Mühlig)
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(16.07.2010) Neu: "MYADHS.COM"
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Eigentlich für Jugendliche und junge Erwachsene mit AD(H)S gedacht, sollte das Buch Pflichtlektüre sein für Eltern, Freunde und Bekannte, Pädagogen und alle ehrlich Interessierten; und vielleicht lässt sich der ein oder andere Journalist darauf ein, zu begreifen, dass AD(H)S ein Problem ist, bei dem m ö g l i c h e r w e i s e medikamentöse Unterstützung notwendig ist und dass es uns nicht um "Doping" geht. Und es ist gut, wenn wir möglichst keine medikamentöse Hilfe in Anspruch nehmen müssen. Das Buch ist erfrischend fröhlich-ernst geschrieben (die Verfasser garantieren die wissenschaftliche Ernsthaftigkeit). Es hat eine Menge Ansätze für einen ersten Schritt zum Selbstcoaching. Und es zeigt auf, dass "die Lage ernst aber nicht hoffnungslos" ist. Wir haben AD(H)S - na und? Tun wir etwas dagegen. Das Schöne an dem Buch ist, dass nach dem Lesen keiner mehr sagen kann, er habe das Störungsbild nicht verstanden! . . . mehr ?
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(29.03.2010) Ritalin®? Oder Medikinet®? Oder . . .
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Bei der wieder einmal heißen und leider oftmals auch unqualifizierten und einseitigen Diskussion über Methylphenidat (denn um diesen Wirkstoff geht es letztendlich!) wird normalerweise stellvertretend lediglich das Produkt Ritalin® als das älteste und bekannteste genannt. Aber auch Medikinet®, Concerta®, Equasym® oder MPH-Hexal® haben den gleichen Wirkstoff. Auslöser war der Sternbericht „Zeit des Erwachens“ vom 29. Oktober 2009. Den vollständigen Bericht einschließlich des Editorials des Stern-Chefredakteurs Thomas Osterkorn können Sie hier hier! lesen. Dieser unkritisch-einseitige Stern-Artikel hat bei vielen AD(H)S-Betroffenen, Eltern von betroffenen Kindern, ernsthaften Therapeuten und Medizinern Kopfschütteln, Betroffenheit, Zorn und auch Fassungslosigkeit hervorgerufen. Und zu Recht fühlten sich Fachinstitutionen verpflichtet, entsprechend öffentlich Stellung zu beziehen, wohl wissend, dass diesen Stellungnahmen nicht der gleiche Stellenwert eingeräumt wird wie der „Reißer in Yellow-Press-Manier“. Die Stellungnahme unseres Verbandes ADHS Deutschland e.V. vom 09.11.2009 und die nichts sagende Antwort des Stern vom 20.11.2009 können Sie hier! lesen. Zwei weitere Selbsthilfevereine, Tokol e.V. und ADS e.V. haben ebenfalls entsprechende Stellungnahmen veröffentlicht. Am 09.03.2010 wurde vom ZDF in der Sendung 37 Grad über den „heutigen Stand“ nach diesem „Ferien-Event“ berichtet. Diese Sendung hat wiederum eine Mutter und Ärztin, deren KinderTeilnehmer waren, veranlasst einen Bericht zu veröffentlichen, der absolut den Aussagen in der Sendung vor allem des Professor Dr. Hüther widerspricht. Auch diesen veröffentlichten Brief können Sie hier! lesen. Nicht vorenthalten möchte ich den Artikel des Fokus „Zappelphilipp trifft Alm-Öhi“ vom 10.03.2010, der Gott sei Dank kritisch die „Aktion Hüther“ hinterfragt. Und genau in dieses Thema passt der Artikel im Ärzte-Blatt vom 08.03.2010 unter dem Titel „Ritalin verändert das Gehirn" . Vielleicht veranlasst ja dieser Bericht die Öffentlichkeit, zu unterscheiden zwischen den häufig von viel Leid und Trauer betroffenen AD(H)S-lern (die auf medikamentöse Unterstützung angewiesen sind) einschließlich deren Eltern oder Partner und auf der anderen Seite den „Ärzten“ und unverantwortlichen Kiffern, die meinen, Medikamente als Pusher verschreiben oder verwenden zu dürfen. Sollen unter Höllenschmerzen leidende Krebspatienten zur Linderung keine Opiate mehr bekommen dürfen, weil Junkies und deren verbrecherische Dealer es sich zum Lebensziel gesetzt haben, sich und andere Menschen wegen des Profits zu zerstören?!
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(03.03.2010) DAT.ADHS - Kolleg-DAT e.V.
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KOLLEG-DAT e.V. zur Fort- und Weiterbildung in Diagnostik und alltagstauglicher Therapie bei Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen zur ADHS und Comorbiditäten. "Im DAT in Münsingen gibt es seit Oktober 2009 ein breites Kursangebot für alle, die sich beruflich oder privat mit den Themen ADHS beschäftigen. Im Mittelpunkt der verschiedenen Programme für Betroffene, Angehörige und Fachleute steht immer die Alltagstauglichkeit und somit die Verbesserung der Lebensqualität von betroffenen Familien. Der Kolleg DAT e.V. (Kolleg zur Fort- und Weiterbildung in Diagnostik und alltagstauglicher Therapie bei ADHS und Comorbiditäten) wurde von Dipl.Psych. Dipl.Heilpäd. Cordula Neuhaus konzipiert. 'Wirksam sind nur Strategien, die sich im Alltag umsetzen lassen' sagt Cordula Neuhaus, die seit über 30 Jahren mit Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen im ADHS-Spektrum arbeitet. 'Deshalb ist es wesentlich, dass der Wahrnehmungs- und Reaktionsstil bei ADHS verstanden, akzeptiert und in der Kommunikation mit Betroffenen berücksichtigt wird.' Mitbegründer und 2. Vorsitzender des Kolleg DAT e.V. ist Prof. Dr. med. Götz Erik Trott, Facharzt für Kinder- und Jugenpsychiatrie und Psychotherapie sowie Psychotherapeutische Medizin. Die Internetpräsenz des Kolleg DAT e.V. bietet wissenschaftlich fundierte Informationen über ADHS, Asperger-Autismus und Hochbegabung und die typischen Beeinträchtigungen und Verhaltensauffälligkeiten in diesem Zusammenhang. Ein Newsletter informiert über die aktuellen Fort- und Weiterbildungsprogramme."
Detaillierte Informationen finden Sie . . . hier!
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