Der letzte Artikel wurde am 16.07.2010 eingetragen.
(16.07.2010) Ab September in neuen Räumen!
Ab September 2010 finden unsere Treffen in den Räumen der AWO Krefeld statt (wie Sie uns finden, erfahren Sie hier! ).
An dieser Stelle danken wir ganz herzlich Herrn Hermanns, City-Seelsorger in St. Dionysius, für seine Gastfreundschaft, dass wir seine Räume kostenlos nutzen durften. Da aber von vorneherein klar war, dass wegen der Pläne für das Gebäude die Nutzung für uns nur vorübergehend möglich ist, haben wir uns um andere Räumlichkeiten bemüht.
In Herrn Olgemann, Geschäftsführer des AWO-Kreisverbandes Krefeld, haben wir einen neuen Gastgeber gefunden, der uns ebenso (wie selbstverständlich) kostenlos seine Räume nutzen lässt. Wir denken, dass wir hier sowohl didaktisch als auch methodisch mehr Möglichkeiten haben.
(16.07.2010) Neu: "MYADHS.COM"
Eigentlich für Jugendliche und junge Erwachsene mit AD(H)S gedacht, sollte das Buch Pflichtlektüre sein für Eltern, Freunde und Bekannte, Pädagogen und alle ehrlich Interessierten; und vielleicht lässt sich der ein oder andere Journalist darauf ein, zu begreifen, dass AD(H)S ein Problem ist, bei dem m ö g l i c h e r w e i s e medikamentöse Unterstützung notwendig ist und dass es uns nicht um "Doping" geht. Und es ist gut, wenn wir möglichst keine medikamentöse Hilfe in Anspruch nehmen müssen.
Das Buch ist erfrischend fröhlich-ernst geschrieben (die Verfasser garantieren die wissenschaftliche Ernsthaftigkeit). Es hat eine Menge Ansätze für einen ersten Schritt zum Selbstcoaching. Und es zeigt auf, dass "die Lage ernst aber nicht hoffnungslos" ist.
Wir haben AD(H)S - na und? Tun wir etwas dagegen.
Das Schöne an dem Buch ist, dass nach dem Lesen keiner mehr sagen kann, er habe das Störungsbild nicht verstanden! . . . mehr ? [6.311 KB]
(16.07.2010) Rheinische Landesausstellung
Die Vielzahl der Kontaktaufnahmen zu uns zeigt, wie (be)drückend das Thema ADS (mit und ohne H) bei Betroffenen (Kinder, junge und gestandene Erwachsene) sowie deren Partner und Angehörigen ist und wieviele Fragen und Zweifel im Raume stehen. Die Medien, die häufig mit sogenannten Fachleuten aus unverständlichen Motiven heraus die Betroffenen noch mehr verängstigen und verunsichern, haben nicht unerheblich ihren Anteil an der Situation.
Am 28. und 29. August 2010 sind wir jeweils ganztags am Stand der Selbsthilfekontaktstelle persönlich vertreten und stellen uns Ihren Fragen und Ansichten. Wir erklären Ihnen unser Anliegen und wie wir uns gegenseitig helfen können, mit unserem Problem umzugehen. Und wir erzählen Ihnen, wie wir uns unsere Arbeit in Krefeld vorstellen. Sehen wir uns?
(29.03.2010) Ritalin®? Oder Medikinet®? Oder . . .
Bei der wieder einmal heißen und leider oftmals auch unqualifizierten und einseitigen Diskussion über Methylphenidat (denn um diesen Wirkstoff geht es letztendlich!) wird normalerweise stellvertretend lediglich das Produkt Ritalin® als das älteste und bekannteste genannt. Aber auch Medikinet®, Concerta®, Equasym® oder MPH-Hexal® haben den gleichen Wirkstoff.
Auslöser war der Sternbericht „Zeit des Erwachens“ vom 29. Oktober 2009. Den vollständigen Bericht einschließlich des Editorials des Stern-Chefredakteurs Thomas Osterkorn können Sie hier hier! [30.402 KB]
lesen.
Dieser unkritisch-einseitige Stern-Artikel hat bei vielen AD(H)S-Betroffenen, Eltern von betroffenen Kindern, ernsthaften Therapeuten und Medizinern Kopfschütteln, Betroffenheit, Zorn und auch Fassungslosigkeit hervorgerufen. Und zu Recht fühlten sich Fachinstitutionen verpflichtet, entsprechend öffentlich Stellung zu beziehen, wohl wissend, dass diesen Stellungnahmen nicht der gleiche Stellenwert eingeräumt wird wie der „Reißer in Yellow-Press-Manier“.
Die Stellungnahme unseres Verbandes ADHS Deutschland e.V. vom 09.11.2009 und die nichts sagende Antwort des Stern vom 20.11.2009 können Sie hier! lesen.
Zwei weitere Selbsthilfevereine, Tokol e.V. [189 KB]
und ADS e.V. [179 KB]
haben ebenfalls entsprechende Stellungnahmen veröffentlicht.
Am 09.03.2010 wurde vom ZDF in der Sendung 37 Grad über den „heutigen Stand“ nach diesem „Ferien-Event“ berichtet. Diese Sendung hat wiederum eine Mutter und Ärztin, deren KinderTeilnehmer waren, veranlasst einen Bericht zu veröffentlichen, der absolut den Aussagen in der Sendung vor allem des Professor Dr. Hüther widerspricht. Auch diesen veröffentlichten Brief können Sie hier! lesen.
Nicht vorenthalten möchte ich den Artikel des Fokus „Zappelphilipp trifft Alm-Öhi [165 KB]
“ vom 10.03.2010, der Gott sei Dank kritisch die „Aktion Hüther“ hinterfragt.
Und genau in dieses Thema passt der Artikel im Ärzte-Blatt vom 08.03.2010 unter dem Titel „Ritalin verändert das Gehirn" . Vielleicht veranlasst ja dieser Bericht die Öffentlichkeit, zu unterscheiden zwischen den häufig von viel Leid und Trauer betroffenen AD(H)S-lern (die auf medikamentöse Unterstützung angewiesen sind) einschließlich deren Eltern oder Partner und den „Ärzten“ und unverantwortlichen Kiffern, die meinen, Medikamente als Pusher verschreiben oder verwenden zu dürfen.
Sollen unter Höllenschmerzen leidende Krebspatienten zur Linderung keine Opiate mehr bekommen dürfen, weil Junkies und deren verbrecherische Dealer es sich zum Lebensziel gesetzt haben, sich und andere Menschen zu zerstören?!
(03.03.2010) DAT.ADHS - Kolleg-DAT e.V.
KOLLEG-DAT e.V. zur Fort- und Weiterbildung in Diagnostik und alltagstauglicher Therapie bei Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen zur ADHS und Comorbiditäten.
"Im DAT in Münsingen gibt es seit Oktober 2009 ein breites Kursangebot für alle, die sich beruflich oder privat mit den Themen ADHS beschäftigen. Im Mittelpunkt der verschiedenen Programme für Betroffene, Angehörige und Fachleute steht immer die Alltagstauglichkeit und somit die Verbesserung der Lebensqualität von betroffenen Familien.
Der Kolleg DAT e.V. (Kolleg zur Fort- und Weiterbildung in Diagnostik und alltagstauglicher Therapie bei ADHS und Comorbiditäten) wurde von Dipl.Psych. Dipl.Heilpäd. Cordula Neuhaus konzipiert. 'Wirksam sind nur Strategien, die sich im Alltag umsetzen lassen' sagt Cordula Neuhaus, die seit über 30 Jahren mit Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen im ADHS-Spektrum arbeitet. 'Deshalb ist es wesentlich, dass der Wahrnehmungs- und Reaktionsstil bei ADHS verstanden, akzeptiert und in der Kommunikation mit Betroffenen berücksichtigt wird.'
Mitbegründer und 2. Vorsitzender des Kolleg DAT e.V. ist Prof. Dr. med. Götz Erik Trott, Facharzt für Kinder- und Jugenpsychiatrie und Psychotherapie sowie Psychotherapeutische Medizin.
Die Internetpräsenz des Kolleg DAT e.V. bietet wissenschaftlich fundierte Informationen über ADHS, Asperger-Autismus und Hochbegabung und die typischen Beeinträchtigungen und Verhaltensauffälligkeiten in diesem Zusammenhang. Ein Newsletter informiert über die aktuellen Fort- und Weiterbildungsprogramme."
Detaillierte Informationen finden Sie . . . hier!
(08.01.2010) Medikamente im Ausland
Vorsicht bei der Mitnahme von Medikamenten gegen AD(H)S ins Ausland, wenn sie dem BtMG unterliegen!
Das BfArM (Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte) ist eine dem Bundesgesundheitsministerium zugeordnete Behörde.
Wenn Sie eine Reise ins Ausland planen (denken Sie an die Urlaubszeit) und Sie oder einer Ihrer Angehörigen ist wegen AD(H)S auf die Einnahme von Methylphenidat angewiesen, sollten Sie sich dringend über die rechtliche Situation im Ausland informieren. Denken Sie daran, dass in manchen Staaten drakonische Strafen auf die illegale Einfuhr von Betäubungsmitteln (Drogen!) drohen!
Der nachfolgende Auszug aus der Veröffentlichung des BfArM ist nachfolgend ausgedruckt. Sie können über einen Link auch direkt auf die Website des BfArM gehen. Hier können Sie sich auch die entsprechenden Formulare herunterladen. Dazu klicken Sie hier.
. . ."Hinweise zur Mitnahme von Betäubungsmitteln
Aktualisiert: 18.09.2009 Erstellt: 11.11.2005
Hinweise zur Mitnahme von Betäubungsmitteln durch Patienten bei Auslandsreisen
Allgemeines
Nach den Bestimmungen der Betäubungsmittel-Verschreibungsverordnung (BtMVV) darf ein deutscher Arzt Betäubungsmittel in angemessener Menge verschreiben. Der Patient darf die aufgrund ärztlicher Verschreibung erworbenen Betäubungsmittel nach § 4 Abs. 1 Nr. 4 b Betäubungsmittelgesetz (BtMG) in Verbindung mit § 15 Abs. 1 Betäubungsmittel-Außenhandelsverordnung (BtMAHV) in der für die Dauer der Reise angemessenen Menge als Reisebedarf aus- oder einführen.
Bei der Mitnahme von Betäubungsmitteln durch einen Patienten sind jedoch die nach deutscher Rechtslage nachstehend beschriebenen Regelungen zu beachten:
Reisen in die Staaten des Schengener Abkommens
Bei Reisen bis zu 30 Tagen in Mitgliedstaaten des Schengener Abkommens (zur Zeit Belgien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Island, Italien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Schweden, Schweiz, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien und Ungarn) kann die Mitnahme von ärztlich verschriebenen Betäubungsmitteln in einer vom behandelnden Arzt ausgefüllten Bescheinigung . . . erfolgen. Diese Bescheinigung ist vor Antritt der Reise durch die oberste Landesgesundheitsbehörden . . . oder einer von ihr beauftragten Stelle zu beglaubigen.
§ 5 BtMVV wird durch das Schengener Abkommen nicht außer Kraft gesetzt. Insbesondere sind die Regelungen, die die Mitnahme des Substitutionsmittels betreffen, auch hier zu beachten.
Die Regelung über das Mitführen von Betäubungsmitteln in die Vertragsstaaten des Schengener Abkommens gilt auch bei der Einreise in die Bundesrepublik Deutschland für in einem anderen Mitgliedsstaat ansässige Personen, selbst wenn sie Betäubungsmittel mitführen, die zwar im Herkunftsland, nicht aber in der Bundesrepublik Deutschland verschreibungsfähig sind. Dagegen ist die Einfuhr von in einem anderen Mitgliedsstaat des Schengener Abkommens verschriebenen Betäubungsmitteln durch in Deutschland ansässige Bürger in die Bundesrepublik Deutschland außer in der für die Dauer der Heimreise benötigten Menge rechtswidrig.
Reisen in andere Länder
Bei Reisen in andere Länder sollte der Patient eine beglaubigte Kopie der ärztlichen Verschreibung oder eine ärztliche Bescheinigung mit sich führen, die Angaben über die Einzel- und Tagesgabe enthält, um eine Abschätzung zu ermöglichen, ob die mitgeführten Betäubungsmittel der Dauer der Reise angemessen sind . . .. Es ist dem Patienten ferner anzuraten, die Rechtslage in dem zu bereisenden Land vor Antritt der Reise jeweils individuell zu klären und sich eventuell erforderliche Genehmigungen für das Mitführen der Betäubungsmittel von der entsprechenden Überwachungsbehörde des Reiselandes zu beschaffen. Auskünfte dazu kann die jeweilige diplomatische Vertretung des Ziellandes in Deutschland erteilen.
Sofern eine Mitnahme von Betäubungsmitteln nicht möglich ist, sollte zunächst geklärt werden, ob die benötigten Betäubungsmittel selbst (bzw. ein äquivalentes Produkt) im Reiseland verfügbar sind und durch einen dort ansässigen Arzt verschrieben werden können.
Sollte auch dieses nicht möglich sein, so dass die Betäubungsmittel aus Deutschland beschafft werden müssen, wäre dies nur über ein den Regeln der Vereinten Nationen sowie den jeweils nationalen Bestimmungen entsprechendes Ein-/Ausfuhrgenehmigungsverfahren zulässig. Das bedeutet, dass zunächst ein Einführer im Gastland (ein Arzt oder eine Apotheke) gefunden werden muss, der die erforderliche Einfuhrgenehmigung von der dortigen Überwachungsbehörde einholt. Die Einfuhrgenehmigung ist eine Voraussetzung für die Erteilung der Ausfuhrgenehmigung. Als Ausführer kommt nur eine Apotheke oder eine Pharmafirma in Betracht, wobei unter Vorlage der Einfuhrgenehmigung die Erlaubnis zur Ausfuhr und die Ausfuhrgenehmigung bei der Bundesopiumstelle beantragt werden müssen. Erlaubnis und Ausfuhrgenehmigung sind gebührenpflichtig. Aufgrund dieses sehr aufwendigen Verfahrens wird diese Möglichkeit der Patientenversorgung jedoch nur in seltenen Ausnahmefällen zum Zuge kommen.
Die Mitnahme von Betäubungsmitteln durch beauftragte Personen ist nicht zulässig, da Betäubungsmittel nur reisebegleitend ausschließlich für den eigenen Bedarf mitgeführt werden dürfen.“ . . .